Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie, zum Projekt und dessen Umsetzung (FAQ)


Geförderte Fortbildung mit einem Bildungsgutschein nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) durch die educatus GmbH

Der Bildungsgutschein nach dem Qualifizierungschancengesetz (kurz QCG) ist die aktuell wohl wirkungsstärkste Fördervariante für Erwachsenenbildung in Deutschland. Sie richtet sich als Arbeitsmarktregulierungsmittel an Erwerbstätige sowie auch an Arbeitssuchende, und wird durch den Arbeitgeberservice der regionalen Agenturen für Arbeit, oder durch die regionalen Jobcenter der Agentur für Arbeit genehmigt und ausgegeben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen hierbei klar definierte Anforderungen an die Umsetzung, welche durch von der DAkkS akkreditierte Bildungsträger zu erfüllen haben.

Die Anforderungen, sowie der Beantragungs- und Umsetzungsprozess führen naturgemäß häufig zu Fragen, welche sich aus dieser besonderen Stellung des Bildungsgutscheines, oder auch aus der speziellen Art der Zulassung einer Maßnahme durch einen Bildungsträger ergeben.

Einige Anforderungen sind daher immer gleich, Andere können sich von Bildungsträger zu Bildungsträger unterscheiden. Dieser Leitfaden soll die wichtigsten Fragestellungen rund um die Förderrichtlinie selbst, und um die spezielle Umsetzung der Förderrichtlinie durch die Bildungsbausteine der educatus GmbH kompakt beantworten.

Natürlich ergeben sich auch aus individuellen Situationen geförderter Teilnehmer Fragestellungen und Informationsbedürfnisse, welche in diesem Leitfaden nicht beantwortet oder erfüllt werden.

Wenden Sie sich daher bitte immer und gerne direkt an uns.

Unsere Kontaktwege erhalten Sie über ihren Arbeitgeber oder auch über unsere Homepage unter www.educatus.de

  1. Das Qualifizierungschancengesetz
    Das Qualifizierungschancengesetz ist seit dem 01.01.2019 in Kraft. Es löste die Weiterbildungsinitiative der Agentur für Arbeit WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierte und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) ab. Es ist im § 82 SGB III verankert.

  2. Die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
    Die deutsche Akkreditierungsstelle ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie lässt Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen durch von ihr bevollmächtigte sog. Fachkundige Stellen (wie z.B. der TÜV) zu. Rechtsgrundlage für diese Zulassung ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) gem. § 184 SGB III.

  3. Der Bildungsträger
    Die educatus GmbH ist ein nach der AZAV bei der DAkkS zugelassener Bildungsträger und unterliegt in dieser Eigenschaft jährlichen Prüfungen durch die fachkundige Stelle (Auditierungen). Der Status des akkreditierten Bildungsträgers ist die Voraussetzung dafür, eine Maßnahme mit Bildungsbausteinen zu zulassen.

  4. Der Datenschutz
    Wie jedes andere Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, so unterliegt auch die educatus GmbH den Anforderungen aus der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Dies sind insbesondere beim Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Zuge der Beantragung und Kursdurchführung relevant. Die Einhaltung der DSGVO wird ebenfalls in den jährlichen Auditierungen geprüft. Darüber hinaus verfügt die educatus GmbH über einen externen Datenschutzbeauftragten, die GDI (Gesellschaft für Datenschutz und Informationssicherheit mbH) mit Sitz in Hagen.

  1. Laufzeit, Start und Ende einer Maßnahme
    Die aktuelle Maßnahme der educatus GmbH hat eine Laufzeit von ca. 24 Monaten. Die exakte Laufzeit darf und kann hierbei von Maßnahme zu Maßnahme von diesem Richtwert je nach Bedarf und Gegebenheiten abweichen.

  2. Auswahl der Bildungsbausteine (Module)
    Die aktuelle Maßnahme der educatus GmbH verfügt über maximal 18 Bildungsbausteine, welche je nach Bedarf selektiert und zusammengestellt werden. Die Mindestanzahl an zu selektierenden Bildungsbausteinen pro Teilnehmer beträgt aktuell 4 und maximal 16 Bildungsbausteine. Aufgrund von Urlaub- und Belastungsphasen innerhalb eines Kalenderjahres und im Betrieb einer Steuerkanzlei liegt die durchschnittliche Anzahl an Bildungsbausteinen in einem Projekt aktuell bei 14 Bildungsbausteinen. Die Auswahl der Bildungsbausteine kann von Teilnehmer zu Teilnehmer variieren.

    Die educatus GmbH benötigt zur Umsetzung eines Bildungsbausteines bis zu 15 Teilnehmer mit Bildungsgutschein. Dieser Anforderung folgt daher in der Regel eine Konzentration auf die klassischen Schulungsthemen im Kanzleibetrieb.

  3. Auswahl der geförderten Teilnehmer
    Die Auswahl der geförderten Teilnehmer wird durch den Arbeitgeber vorgenommen und Bedarf im Nachgang der Zustimmung des künftigen Bildungsgutscheininhabers/in.

  4. Umgang mit Fehlzeiten (z.B. Urlaub oder Krankheit)
    Wer über einen Bildungsbaustein auf seinem Bildungsgutschein verfügt, sollte die entsprechende Fortbildung auch immer besuchen. Dies ist in der Praxis nicht immer möglich. Eine Krankheit, eine Abwesenheit aufgrund von Urlaub, aber auch die Teilnahme an einer Beerdigung können das Besuchen der jeweiligen Präsenzschulung (Bildungsbaustein) unmöglich machen. Mitunter lässt sich dies im Vorfeld nur schlecht oder gar nicht planen. Eine solche Abwesenheit ist zulässig. Der Bildungsträger spricht hierbei von einer Fehlzeit.

    Die educatus GmbH wird, sollte ein entsprechender Grund der Fehlzeit nicht bereits mitgeteilt worden sein, diesen Grund immer kurzfristig über den Arbeitgeber erfragen. Ursache hierfür ist, dass die educatus GmbH maßgebliche Umstände, welche den Abbruch einer Maßnahme nach sich ziehen würden, nicht verspätet gegenüber der fördernden Behörde, also der Agentur für Arbeit, anzeigen soll.

    Eine langfristige Erkrankung (z.B. aufgrund eines Autounfalls mit nicht absehbarer Abwesenheit), oder ein Arbeitgeberwechsel (häufig in Verbindung mit dem Umzug in eine andere Region) sind klassischerweise die Ursache für einen Abbruch der Fördermaßnahme. Die educatus GmbH zeigt dies der Agentur sodann an. Der Bildungsgutschein endet zum angezeigten Datum.

    Versäumte Unterrichtseinheiten lassen sich im persönlichen Kursraum des Teilnehmenden eigenständig nachholen. Alle unsere Seminare werden aufgezeichnet und dort bereitgestellt.

  5. Teilnahmezertifikat und Lernzielkontrolle
    Jeder Teilnehmende mit Bildungsgutschein erhält nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme ein Teilnahmezertifikat automatisch in seine persönliche Zertifikatsdatenbank eingestellt. Eine Übersicht über bestandene und nicht bestandene Module ist als Anlage dem Zertifikat beigefügt. Zusätzlich stellen wir jedem geförderten Teilnehmenden für jeden Bildungsbaustein ein separate Teilnahmebescheinigung zur Verfügung.

    Um sicherzustellen, dass alle wesentlichen Lerninhalte verstanden und verinnerlicht wurden, ist für jeden Bildungsbaustein eine kurze Lernzielkontrolle erforderlich. Diese Lernzielkontrolle hilft dabei, den eigenen Lernerfolg zu überprüfen und die Inhalte nachhaltig zu sichern. Nur bei erfolgreicher Teilnahme an dieser Lernzielkontrolle kann der Bildungsbaustein als bestanden gewertet und im Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung dokumentiert werden.

  1. Der Erhebungsbogen der Agentur für Arbeit
    Der Bildungsgutschein ist nur unter gesetzlich definierten Voraussetzungen erhältlich.

    Dies kann aus einer Langzeitarbeitslosigkeit, oder wie in unserem Fall, aus einer aktiven Anstellung heraus geschehen. In beiden Fällen muss die fördernde Behörde, hier der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit (bei Arbeitssuchenden wäre dies analog das Jobcenter), jede/n einzelnen potentielle/n Teilnehmer/in mit dessen Stammdaten im System des Arbeitgeberservice erfassen.

    Zusätzlich muss die Förderfähigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Anforderungen geprüft werden. So muss z.B. die berufsspezifische Ausbildung (hier Steuerfachangestellte/r), oder alternativ ein Hochschulabschluss, oder auch die Bestellung zur/zum Steuerberater/in mind. 2 Jahre vor dem Beginn der geplanten Fördermaßnahme liegen. Um dies zu prüfen, werden daher auch die Daten zum Schulabschluss, zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang abgefragt. Dies geschieht über den regional zum Einsatz kommenden Erhebungsbogen (manchmal auch Anmeldebogen oder Arbeitspaket QCG genannt).

  2. Der Bildungsgutschein
    Der Bildungsgutschein selbst wird durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit als gedrucktes Formular erzeugt, und stellt letztlich eine Deckungszusage in definierter Höhe für eine anstehende Fortbildungsmaßnahme dar. Er entfaltet seine Rechtswirksamkeit auch dann, wenn er durch den Arbeitgeberservice der Agentur nicht ausgedruckt werden würde. Eine Übergabe an die geförderte Person ist also nicht zwingend erforderlich, und kann von dieser auch nicht gewünscht werden.

    In der Regel wird der Bildungsgutschein aber an die geförderte Person ausgehändigt.

    Im Bildungsgutschein selbst ist die Dauer der Maßnahme (Regelverweildauer) ohne exakte Datumsangeben benannt. Er muss in einer definierten Frist (in der Regel 12 Wochen) nach Genehmigung in Anspruch genommen werden. Dies geschieht durch den Start der Maßnahme in Form der ersten Schulung.

    Der Bildungsgutschein muss VOR Maßnahmenstart (wenn er gedruckt wird) vom Teilnehmer unterzeichnet, beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vorliegen. Die Einreichung, sowie die komplette Abhandlung des Formularwesens, wird durch die educatus GmbH für Sie vorgenommen.

    Durch Krankheit oder Urlaub kann sich die Einreichung unterzeichnungspflichtiger Formulare verzögern. Dies ist in solchen Fällen zulässig.

  3. Der Fragebogen
    Formal wichtiger als der Bildungsgutschein selbst (dessen Druck nicht zwingend erforderlich ist), ist der Fragebogen. Er MUSS in unterzeichneter Form vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit vorliegen.

    Im Fragebogen selbst werden die wichtigsten Angaben zur Person, welche sich aus dem Erhebungsbogen ergeben haben, nochmals bestätigt. Neben dem nunmehr im Fragebogen exakt zu benennenden Start- und Ende-Datum der Fördermaßnahme (wird durch die educatus GmbH ausgefüllt) muss auch der Ort der Fortbildung definiert sein.

    Außerhalb einer Pandemie bedingten Einschränkungen können sich aus diesen Angaben auch potenzielle Fahrtkosten (bei Fahrten über die Entfernung Wohnsitz -> Dienstsitz hinaus), Übernachtungskosten oder Kinderbetreuungskosten aus den Präsenzschulungen innerhalb einer Maßnahme ergeben.

    Die Kosten werden, so sie geltend gemacht und genehmigt wurden, dem Teilnehmer direkt erstattet. Daher sieht der Fragebogen auch die Benennung einer persönlichen Bankverbindung des Teilnehmers vor.

    Bei Maßnahmen der educatus GmbH werden diese Positionen im Fragebogen zu Beginn einer Maßnahme in der Regel mit NEIN markiert. Dies macht Sinn, denn zu Beginn einer Maßnahme stehen noch gar nicht alle exakten Datumsangaben für jeden Bildungsbaustein fest. Auch kann für bis zu 2 Jahre in der Zukunft noch nicht bestimmt werden, für wen im Zuge der Maßnahme tatsächlich Fahrtkosten (Fahrgemeinschaften) oder Kinderbetreuungskosten anfallen werden. Da all diese Kosten auch während und zum Ende einer Maßnahme auch bei einem initialen NEIN im Fragebogen noch beantragt werden können, erfolgt bei Maßnahmen der educatus GmbH in der Regel eine Abrechnung zur Mitte, und eine Abrechnung zum Ende einer Maßnahme.

  4. Die Bescheinigung des Beschäftigungsbetriebes
    Mit der Bescheinigung des Beschäftigungsbetriebes bestätigt der Arbeitgeber, so dies nicht bereits im Zuge der Beantragung erfolgt ist, das Anstellungsverhältnis zum Teilnehmer und insbesondere auch seine Bereitschaft, alle Fortbildungskosten zu tragen, welche durch eine Förderung unterhalb von 100% entstehen könnten.

    Der Arbeitgeber „füllt“ also den Geldfluss von der individuellen Förderhöhe der Agentur auf 100% auf. Auch auf diesem Weg ist gewährleistet, dass der geförderte Teilnehmer keine eigenen Kosten an der Fortbildung tragen muss.

  5. Die Eignungsfeststellung
    Die Eignungsfeststellung ist ein zwingendes Formular des Bildungsträgers.

    Mit der Eignungsfeststellung wird im Vorfeld einer Maßnahme geprüft, ob der potenzielle Teilnehmer/in die sog. Eingangsvoraussetzungen mitbringt, um die geplante Fortbildung auch erfolgreich durchlaufen und abschließen zu können. Es macht aus Sicht des Gesetzgebers/Staates naturgemäß wenig Sinn eine Fortbildung zu finanzieren, deren Erfolg bereits im Vorfeld einer Maßnahme in Frage gestellt ist. Konkret benötigt jeder Teilnehmer/in z.B. natürlich Vorkenntnisse im Bereich der Arbeitsabläufe und Rechtsgrundlagen für das operative Geschäft in einer Steuerkanzlei. Um die elektronischen Medien im Zuge der Schulungen wahrnehmen zu können ist ferner auch ein Internetzugang erforderlich. In der Eignungsfeststellung wird aber auch geprüft, ob die selektierten Bildungsbausteine zum Einsatzgebiet des Teilnehmers/in innerhalb der Kanzlei passen. Hierbei muss der Deckungsgrad nicht immer 100%tig sein, da sich Einsatzgebiete in der Zukunft ja auch noch entwickeln können. Die grundsätzliche Verwertbarkeit der selektierten Bildungsbausteine muss jedoch gegeben sein.

  6. Der Kursvertrag
    Der Kursvertrag ist ein zwingendes Formular des Bildungsträgers.

    Er dient vornehmlich zur Herstellung einer rechtlichen Verbindung zwischen dem Teilnehmer/in (Bildungsgutscheininhaber/in) und dem Bildungsträger, denn die Wahl des Bildungsträger steht dem Bildungsgutscheininhaber/in grundsätzlich frei. Da der Bildungsgutschein in einer potenziellen Maßnahme der educatus GmbH exakt zu den zugelassenen Bildungsbausteinen der educatus GmbH passt, und sogar in der Zusammensetzung der Bildungsbaustein sehr spezifisch ist, kann nur die educatus GmbH ihren Bildungsgutschein verwerten. Es muss daher einschränkend zugestanden werden, dass eine echte Wahlmöglichkeit in ihrem konkreten Fall nicht besteht. Der Kursvertrag führt darüber hinaus die wichtigsten Leistungsmerkmale der Verbindung zwischen Bildungsgutscheininhaber/in und Bildungsträger auf.

    Die educatus GmbH stellt jeden Bildungsgutscheininhaber/in im Kursvertrag von jeglichen Zahlungsansprüchen frei, welche sich z.B. aus einer Nichtzahlung der Schulungsgebühren durch die Agentur für Arbeit oder Dritte ergeben könnte. Somit ist gewährleistet, dass Sie zu keinem Zeitpunkt persönlich Kosten für die Umsetzung der geförderten Schulung tragen müssen.

    Neben den gesetzlichen Regelungen zur Kündigung spricht der Kursvertrag jedem Bildungsgutscheininhaber/in ein Kündigungsrecht ohne Frist, Formzwang, Begründungsnotwendigkeit oder auch Storno- und/oder Rückgabegebühren zu.

Der Leistungsbescheid ergeht an jeden geförderten Teilnehmer an dessen private Adresse. Er informiert über die Höhe der Förderung und belehrt über die rechtlichen Konsequenzen.
In seiner Form ist der Leistungsbescheid sehr förmlich und direkt formuliert. Da der Leistungszusage durch die Agentur für Arbeit naturgemäß auch eine Inanspruchnahme durch den Teilnehmer gegenübersteht, wird dies im Besonderen betont. Mitarbeiter von Steuerkanzleien sind von der Wichtigkeit hochwertiger und regelmäßiger Fortbildungen überzeugt. Dies ist nicht in allen Branchen oder gar im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit immer der Fall. Ein Hinweis in der Form und dem Text des Leistungsbescheides macht daher je nach Zielgruppe durchaus Sinn. Da die inhaltliche Gestaltung des Leistungsbescheides hierbei nicht nach der Zielgruppe unterscheidet, mag Ihnen die Formulierung mitunter etwas zu streng oder deplatziert vorkommen.

  1. Wie berechnet sich die Fördersumme im Leistungsbescheid?
    Die Fördersumme des Leistungsbescheides berechnet sich aus den Gesamtkosten der Fortbildung des Teilnehmers. Hierbei wird der Bildungsbausteinwert (Kosten pro einzelner Schulung) mit der Anzahl der Schulungen (Bildungsbausteine), welche der Teilnehmer in der Maßnahme besuchen soll, multipliziert.

    Der Bildungsbausteinwert der educatus GmbH beträgt hierbei immer, also für alle Bildungsbausteine jeweils € 592,90. Aus diesen Gesamtkosten wird dann die Höhe der Förderung berechnet. Die Förderhöhe beträgt für Teilnehmer unter 45 Jahren max. 50% (seit dem 01.10.2020 u.U. max. 60%), für Teilnehmer über 45 Jahren max. 100%.

    Laut dem Gesetz zur Stärkung der Aus-und Weiterbildung, gilt für Unternehmen mit unter 50,0 Mitarbeitern zum Start der Förderung (vollzeitäquivalent gerechnet) immer die 100% Förderung, egal wie alt die Mitarbeiter sind.

  2. Der Leistungsbescheid ist falsch. Was muss ich tun?
    Sollte der Betrag in einem Leistungsbescheid durch die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit nicht korrekt berechnet worden sein, so moniert die educatus GmbH dies bei der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit.

    Von Seiten des Teilnehmers ist nichts zu veranlassen. Um Zeit in der Bearbeitung zu sparen, können Sie uns allerdings auch gerne über einen offenkundig falschen Leistungsbescheid informieren.

  3. Was ist ein Änderungsbescheid?
    Ein Änderungsbescheid wird an den Teilnehmer versendet, wenn sich die Leistungsmerkmale seines Leistungsbescheides geändert haben. Das passiert klassischerweise bei vorzeitigem Ausscheiden aus einer Maßnahme (wegen z.B. langfristiger Erkrankung oder Arbeitgeberwechsel).

    Durch den Änderungsbescheid wird aber auch dokumentiert, dass der Bildungsträger das Ausscheiden aus einer Maßnahme bei der Leistungsabteilung auch angezeigt hat, und in der Folge keine Gelder mehr erhält. Der Erhalt eines Änderungsbescheides auf Postweg liegt erfahrungsgemäß ca. 2 Wochen nach der Einreichung des Vorgangs bei der Leistungsabteilung.

  1. Warum wird der Vordruck der Veränderungsanzeige mit dem Leistungsbescheid versendet?
    Die Maßnahmen der educatus GmbH haben eine Laufzeit von ca. 2 Jahren. In dieser Zeit können sich Rahmenbedingungen des Teilnehmers/in ändern. Die häufigsten Gründe sind das Ausscheiden aus einer Maßnahme aufgrund langfristiger Krankheit oder Arbeitgeberwechsel. Maßgebliche Veränderungen müssen der Agentur für Arbeit angezeigt werden, was mit dem zu Beginn der Maßnahme beigefügten Vordruck geschieht.

  2. Wann kommt die Veränderungsanzeige zum Einsatz?
    Einfache Veränderungen, wie z.B. eine Namensänderung aufgrund Hochzeit, oder eine neue Anschrift aufgrund von Umzug können der Agentur für Arbeit auch formlos via Mail mitgeteilt werden. Das kann immer gerne noch vorheriger Information über die educatus GmbH erfolgen. Schwerwiegende Veränderungen wie das Ausscheiden aus einer Maßnahme aufgrund langfristiger Krankheit oder Arbeitgeberwechsel meldet man normalerweise unter Zuhilfenahme des offiziellen Vordrucks, der Veränderungsanzeige.

  3. Muss ich als Teilnehmer selbst aktiv werden?
    Gegenüber der Agentur für Arbeit sind Teilnehmer, Arbeitgeber und Bildungsträger verpflichtet, unverzüglich über Veränderungen im Maßnahmenverlauf die zuständige Agentur für Arbeit zu informieren. Gerne führt die educatus GmbH alle erforderlichen Meldungen nach vorheriger Information für Sie bei der Agentur für Arbeit durch. Auf Wunsch stellen wir Sie hierbei auch gerne mit den Mailverteiler (ohne Aufforderung werden wir dies nicht tun, da der Datenschutz theoretisch tangiert ist).

  1. Personenbezug und Freiwilligkeit
    Der Bildungsgutschein hat Personenbezug. D.h. er gehört nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Teilnehmer selbst. Er ist auch nicht auf andere Personen übertragbar.

    Der Bildungsgutschein ist das verbriefte Recht eine Fortbildung wahr zu nehmen, nicht aber die Pflicht, dies tun zu müssen. Einschränken muss man diese Aussage allerdings, wenn der Bildungsträger die Gelder für eine Schulungsleistung vereinnahmt. Dies ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer das Schulungsangebot auch wahrnimmt.

    Eine Ausnahme stellen Fehlzeiten des Bildungsgutscheininhabers dar, welche unvermeidlich waren. Dies sind klassischerweise z.B. Krankheiten, oder auch Urlaube. Auch unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. die Teilnahme an einer Beerdigung kollidieren nicht mit dem Schulungsanspruch, da weder Teilnehmer noch Bildungsträger im Vorfeld der Schulung durch entsprechende Planung eine Meidung der Fehlzeit hätten koordinieren können.

  2. Ist die Höhe der Bildungsbausteinkosten (€ 592,90) je Bildungsbaustein angemessen?
    Ja, denn der Bildungsträger muss die Schulungsleistung durch Dozenten erbringen, deren Honorar er vollständig zahlen muss. Darüber hinaus muss der Bildungsträger alle flankierenden Kosten, wie z.B. die Lizenzierung der Skripte, deren Druck, die Akkreditierungskosten des Trägers, der Bildungsbausteine, der Dozenten und Räume jährlich erbringen.

    Gemeinsam mit seinen allgemeinen Unternehmenskosten fließen alle Aufwendungen des Bildungsträgers in die Kalkulation der Maßnahme bei Zulassung durch die DAkkS ein und werden jährlich gleichsam durch die DAkkS auf deren tatsächlichen Bestand geprüft.

    Hierbei kann es auch nicht zu beliebig hohen Bildungsbausteinkosten kommen, indem der Bildungsträger seine Kosten einfach hoch ansetzt oder teuer einkauft. Je nach Branche legt die DAkkS einen Richtwert für die Kosten eine Unterrichtseinheit fest. Dessen Überschreitung ist möglich, muss aber gesondert und ausführlich begründet werden. Die educatus GmbH überschreitet diesen Richtwert mit ihrer Maßnahme nicht. Bedenkt man ferner das allgemein sehr hohe Honorarniveau von Dozenten in der Steuerbranche, so wird der Bildungsbausteinwert erklärlich.

  3. Was ist eine Sperrfrist im Zusammenhang mit einem Bildungsgutschein?
    Die Sperrfrist soll sicherstellen, dass Fördermittel nachhaltig und gezielt genutzt werden. Sie verhindert, dass Förderungen in kurzen Abständen mehrfach in Anspruch genommen werden, ohne dass der Nutzen der ersten Maßnahme vollständig ausgeschöpft wurde. Die Sperrfrist beginnt mit der Bewilligung der Maßnahme und greift auch bei vorzeitiger Kündigung oder Abbruch der Maßnahme. Die Sperrfrist beträgt derzeit 2 Jahre.

  1. Wer erhält einen Geldzufluss aus einem Bildungsgutschein?
    Die Fördergelder aus einem Bildungsgutschein fließen direkt an den Bildungsträger.

    Jedoch erhält der Bildungsträger nicht den vollen Förderbetrag in einer Summe.

    Bei Maßnahmen der educatus GmbH teilt die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit die Fördersumme durch die Anzahl der Monate, welche die Maßnahme andauert, und zahlt diesen Teilbetrag ratierlich mit 4-8 Wochen zeitlichem Versatz. Somit ist gewährleistet, dass die educatus GmbH keine Gelder erhält, welche ihr aus dem Projektfortschritt noch nicht zustehen. Eine Überzahlung ist nur unter speziellen Konstellationen der Terminierung der einzelnen Bildungsbausteine und nur mit marginalen Beträgen möglich. Fordert die Agentur für Arbeit Gelder aus einem Bildungsgutschein zurück, so richtet sie diese Forderung direkt an den Bildungsträger.

  2. Muss ich als Teilnehmer mit Bildungsgutschein Gelder an die Agentur für Arbeit zurückbezahlen?
    Nein, zu keinem Zeitpunkt.

    Die educatus GmbH stellt jeden Teilnehmer von jeglichen Rückzahlungsansprüchen frei. Dies ungeachtet, aus welchem Grund eine Rückzahlung erforderlich werden könnte.

    Da die Agentur für Arbeit die Gelder aus dem Bildungsgutschein an den Bildungsträger gezahlt hat, richten sich auch etwaige Rückzahlungsansprüche gegen den Bildungsträger, in ihrem Fall die educatus GmbH.

  3. Wie und wann kann es zu einer Rückzahlung durch den Bildungsträger kommen?
    Die Agentur für Arbeit zahlt dem Bildungsträger die Fördergelder eines Bildungsgutscheines in monatlichen Raten. Die Gesamtförderhöhe wird hierbei durch die Anzahl der Monate in einer Maßnahme geteilt.

    Nun kann es theoretisch passieren, dass ein Teilnehmer/in eine Maßnahme verlässt, weil Sie/Er z.B. den Arbeitgeber wechselt oder sehr langfristig erkrankt, und Sie/Er infolgedessen eine weitere Teilnahme nicht mehr wünscht. Wenn zu diesem Zeitpunkt im Durchschnitt weniger Schulungen durchgeführt wurden, als dies in den bereits vergangenen Monaten hätte sein können, so entsteht hierdurch eine marginale Überzahlung der Fördergelder an den Bildungsträger.

    Der Bildungsträger ist verpflichtet, dies nach Kenntnis der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Die Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit erstellt dann eine Endabrechnung, und fordert die ggf. zu viel gezahlten Fördergelder beim Bildungsträger an, welche in der Folge kurzfristig eine Rückzahlung veranlassen muss. Der Teilnehmer erhält zur Bestätigung einen sog. Veränderungsbescheid mit reduzierter Förderhöhe.

  4. Erhält der Arbeitgeber Gelder aus dem Bildungsgutschein?
    Nein, dies findet in ihrer Maßnahme zu keinem Zeitpunkt statt.

    Es gibt seit dem 01.01.2021 das sog. Sammelverfahren, bei welchen die Fördergelder über den Arbeitgeber an den Bildungsträger fließen. Dieses Verfahren haben wir ausdrücklich nicht gewählt. Sollte die Agentur für Arbeit auf dieses Verfahren bestehen, so fließen die Gelder über den Arbeitgeber an den Bildungsträger. In diesem Fall muss der Arbeitgeber als Treuhänder über ein Anderkonto agieren.

  5. Erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten der geförderten Teilnehmer von der Agentur für Arbeit (AEZ – Arbeitsentgeltzuschuss)?
    Nein. Ihr Arbeitgeber hat schriftlich auf einen Arbeitsentgeltzuschuss für alle mit Bildungsgutschein geförderten Teilnehmer verzichtet.

Ihre Ansprechpartner

Name Bereich E-Mail-Adresse Telefonnummer
Matthias Kreutz Geschäftsführung
Vertriebs- und Förderprojekte
kreutz@educatus.de 06021/451376-0
Stephan Müller Geschäftsführung
Verwaltung / Digitale Medien
mueller@educatus.de 06021/451376-0
Daniel Kattenbusch Geschäftsführung
Qualitäts- und Projektmanagement
kattenbusch@educatus.de 06021/451376-0
Vincent Gündling Vertriebs- und Förderprojekte guendling@educatus.de 06021/451376-20
Andreas Müller Vertriebs- und Förderprojekte amueller@educatus.de 06021/451376-22
Ann-Kathrin Hock Projektmanagement
Finanzbuchhaltung
hock@educatus.de 06021/451376-14
Anke Häupl Finanzbuchhaltung haeupl@educatus.de 06021/451376-21
Jannik Kreutz Projektmanagement jakreutz@educatus.de 06021/451376-13
Katja Lang Teilnehmerbetreuung lang@educatus.de 02381/304486-12
Sandra Stumpf Teilnehmerbetreuung stumpf@educatus.de 02381/304486-0
Dagmar Bräuer Lehrgangsorganisation braeuer@educatus.de 02381/304486-0
David Deja Kursraum deja@educatus.de 06021/451376-15
Laura Stürmer Kursraum stuermer@educatus.de 06021/451376-23
Guido Preuss Pädagogische Leitung preuss@educatus.de 06021/451376-0